Kostenerstattung Gesundheitskurse

Information zur Kostenerstattung von Gesundheitskursen durch Krankenkassen

Die zentralen Aufgaben der Gesundheits­bildung an Volkshochschulen liegen in der Stärkung gesundheitlicher und ökologischer Ressourcen, gesundheitsförderlicher Lebensweisen und Lebensver­hältnisse. Möglichst vielen Menschen soll der Zugang zur Gesundheitsbildung an Volkshochschulen u. a. durch sozialverträgliche Kursgebühren ermöglicht werden. Einen Schwerpunkt im Programmangebot bilden u. a. Bewegungs- und Entspannungskurse, in denen Sie gesundheitsfördernde Methoden kennenlernen und üben können.

In der Vergangenheit war es unter bestimmen Umständen möglich, eine teilweise Erstattung von VHS-Kursentgelten durch die Krankenkasse zu erhalten. Dafür konnten wir Ihnen nach Abschluss Ihres Kurses eine Teilnahmebescheinigung ausdrucken, mithilfe derer die Krankenkassen individuell geprüft haben, ob Ihre Kursteilnahme nach und im Sinne der Prävention unterstützt werden konnte.   

Die gesetzlichen Krankenkassen haben bundesweit die Kursüberprüfung und Entscheidung an eine Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) übertragen. Jeder Anbieter von Präventionsangeboten muss jetzt jeden einzelnen Kurs im Bereich Gesundheit bei der ZPP im Sinne von §20 SGB V aufwendig prüfen und bestätigen lassen. 

Hierzu müssten wir zusätzlich zu den oben genannten Qualitätskriterien:

• Sämtliche Kursleiterqualifikationen nachweisen und einreichen.

• Für jeden Kurs und jeden Termin das Kurskonzept in einem aufwändigen und detaillierten Verfahren vorlegen.

•  Einen wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit des Kurses vorab erbringen.

• Versichern und umsetzen, dass ein Kurs zum Beispiel nicht öfter als 10 mal 90 Minuten und mit maximal 15 Teilnehmenden stattfindet.

• Verpflichtend auf der Teilnahmebescheinigung durch Unterschrift der VHS erklären, dass sie alle Vorgaben erfüllt, die in einem mehr als 100-seitigen Leitfaden Prävention festgehalten sind, der vom GKV-Spitzenverband erstellt wurde.

Bei Nichterfüllung organisatorischer, sachlicher, fachlicher und personeller Voraussetzungen wird der Volkshochschule mit einer Geldstrafe gedroht. Aus diesem Grund haben wir uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt und unter den aktuellen Voraussetzungen dagegen entschieden, eine Registrierung unserer Gesundheitskurse bei der ZPP vorzunehmen. Eine Zertifizierung der Kurse hätte darüber hinaus inhaltlich zur Folge, dass jeder Kurstermin nach einer minutiösen Taktung durchgeführt werden müsste. Damit würde verhindert, dass auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden eingegangen werden kann.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen nach Beendigung des Kurses auch weiterhin eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zu Kurstitel und -dauer, sowie Name der Kursleitung und dem Entgelt aus. Diese können Sie gegebenenfalls für Prämien- und Bonusprogramme der Krankenkassen nutzen. Bitte klären Sie dies bei Bedarf im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab. Fragen nach Bezuschussungen durch einzelne Krankenkasse können und dürfen wir als Volkshochschule nicht beantworten.

Bitte bedenken Sie, dass sich die Teilnahme an Gesundheitskursen dennoch auszahlt – und zwar in Ihrem Gesundheitszustand! Denn Ihr körperliches und psychisches Wohlbefinden sind ent­scheidende Voraussetzungen, um die Herausforderun­gen im Privatleben und im Beruf erfolgreich bewäl­tigen zu können. Gesundheitskompetenz ist unerlässlich, wenn Sie Ihre Gesundheit eigenverantwortlich stärken möchten.

Volkshochschule und Musikschule der Stadt Rheine

Neuenkirchener Str. 22 | 48431 Rheine
05971/939-124
05971/939-131
vhs@rheine.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr

Freitag
08:30 – 12:00 Uhr