AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Volkshochschule und Musikschule der Stadt Rheine

 

 

 



So melden Sie sich für Kurse in der Volkshochschule an:
- persönlich während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle, Neuenkirchener Straße 22
- telefonisch unter (05971) 939-124
- per Fax: (05971) 939-131
- vhs@rheine.de
- www.vhs-rheine.de

Keine Bestätigung: Sie erhalten keine Bestätigung Ihrer Anmeldung. Kann wegen Unter-/Überschreitung der TeilnehmerInnenzahl eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so erhalten Sie eine Benachrichtigung.

Abmeldung: Eine Abmeldung Ihrerseits kann nur bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, es sei denn, im Programmheft ist etwas anderes genannt. Die Abmeldung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Ansonsten bleiben Sie zahlungspflichtig für den gesamten Kurs, auch wenn Sie nicht teilnehmen! Die Kursleitenden der VHS sind nicht berechtigt, Ab- oder Ummedungen entgegenzunehmen!

Zahlungen per Lastschriftverfahren: Erteilen Sie der VHS mit Ihrer Anmeldekarte eine einmalige Einzugsermächtigung; dann wird die Teilnahmegebühr nach Kursbeginn abgebucht.

Zahlungen per Überweisung: Sollten Sie eine Abbuchung nicht wünschen, überweisen Sie nach Rechnungserhalt die Kursgebühr.

SEPA-Zahlverfahren
Auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das SEPA-Zahlverfahren stellt die VHS/Musikschule der Stadt Rheine zum 01.01.2014 die Lastschrifteinzüge auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden dabei als SEPA-Lastschriftmandate weitergenutzt.
Diese Lastschriftmandate werden durch eine Mandatsreferenz und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet, die von uns bei allen künftigen Lastschriften angegeben werden. Da diese Umstellung automatisiert erfolgt, brauchen Sie nichts unternehmen.

 

Ermäßigung: Eine Berechtigung für eine Gebührenermäßigung ist der Anmeldung in Kopie beizufügen. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.

Gebührenbefreiung besteht für Empfängerinnen und Empfänger, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII sowie nach Gesetzen erhalten, die eines der beiden Gesetze für anwendbar erklären.

Gebührenbefreiung von 50% erhalten Personen, die schwerbehindert mit einer MdE von 50% und mehr sind und die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen, Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr (FsJ) machen oder beim Bundesfreiwilligendienst beschäftigt sind, sowie SchülerInnen und StudentInnen bis 27 Jahre.

Gebührenermäßigung von 10 % erhalten InhaberInnen des Familienpasses/der Ehrenamtskarte.

TeilnehmerInnen, die eine Ermäßigung beanspruchen und ohne vorherige Abmeldung der Lehrveranstaltung fernbleiben, verlieren den Anspruch auf Gebührenermäßigung. In diesen Fällen wird mindestens eine Pauschalgebühr von 15,00 EUR erhoben.

TeilnehmerInnenzahl: Kurse und Seminare können in der Regel nur durchgeführt werden, wenn mindestens 10 TeilnehmerInnen angemeldet sind, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Haftung: Die Volkshochschule übernimmt gegenüber den TeilnehmerInnen keine Haftung bei Unfällen, Beschädigungen und Verlusten.
Bei Studienfahrten und Exkursionen tritt die Volkshochschule nur als Vermittler auf. Die Teilnahme an Führungen usw. geschieht auf eigene Gefahr.

Hausordnung: Die Volkshochschule bietet zum Teil Kurse in Veranstaltungsräumen außerhalb der VHS-Gebäude an. Bitte beachten Sie die Hausordnung in den betreffenden Räumen.

 

Volkshochschule und Musikschule der Stadt Rheine

Neuenkirchener Str. 22 | 48431 Rheine
05971/939-124
05971/939-131
vhs@rheine.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr

Freitag
08:30 – 12:00 Uhr