Erben und Vererben sowie Erbschaftssteuer
Das Internet ist im Zusammenhang mit erbrechtlicher Gestaltung Segen und Fluch zugleich. Viele Menschen nutzen das Internet dazu, um sich über erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren und anhand dort aufgefundener Beispiele ihre eigenen erbrechtlichen Verfügungen zu fertigen. Häufig fragen sie sich dann doch: Habe ich alles richtig gemacht? Einzelnen, z. B. dem Eigenheimbesitzer oder dem Unternehmer, stellt sich zudem die Frage, ob in steuerrechtlicher Hinsicht alles richtig gemacht wurde.
Rechtsanwalt und Notar Jörn Faulhaber berichtet zum einen über die grundsätzlichen Möglichkeiten bei der erbrechtlichen Gestaltung durch einseitiges Testament, gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag sowie zum anderen über die dabei notwendige Beachtung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
Der Referent wird allgemein verständlich zu den Grundsätzen des Erbschaftsrechts referieren: was ist z. B. zu beachten bei der Gestaltung eines Testamentes oder eines gemeinschaftlichen Testamentes bzw. Erbvertrages, welche Formvorschriften muss man notwendig einhalten, ab welcher Höhe eines Vermögens fällt eine Erbschaftssteuer an und wie kann ich diese vermeiden.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist erwünscht!
| Kursnr. | 2600000049 |
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| Termin | Mi., 09.12.2026, 19:30 Uhr - 22:00 Uhr |
| Kursort | Kursraum 212 |
| Dozent |