🎓 Bildungsscheck 2.0
Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung
Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln und dabei Kosten sparen?
Mit dem Bildungsscheck 2.0 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Ihre Weiterbildung mit einem Zuschuss.
Seit Februar 2026 können Sie den Bildungsscheck vollständig online beantragen – eine Beratung vor Ort ist nicht mehr erforderlich.
💡 Was ist neu?
- Es gibt nur noch den individuellen Zugang – antragsberechtigt sind ausschließlich Einzelpersonen.
- Eine Förderung für Unternehmen oder Betriebe ist nicht mehr vorgesehen.
- Die Beantragung erfolgt ausschließlich digital über das ESF-Onlineportal NRW:
👉 https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do
✅ Wer kann den Bildungsscheck 2.0 erhalten?
Sie können die Förderung beantragen, wenn:
- Sie Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen
- maximal 50.000 € beträgt
- bzw. 100.000 € bei gemeinsamer Veranlagung
- Sie die Förderung höchstens einmal pro Kalenderjahr nutzen
- Ihre Weiterbildung einen beruflichen Bezug hat (z. B. zur aktuellen oder geplanten Tätigkeit); nicht förderfähig sind Angebote, die der Erholung oder Gesundheitsprävention, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen
💶 Wie hoch ist die Förderung?
- Sie erhalten 50 % der Weiterbildungskosten
- Maximal 500 € pro Kalenderjahr
Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die Ihrer beruflichen Kompetenzentwicklung dienen.
📄 Welche Unterlagen benötigen Sie?
Für die Antragstellung bzw. spätere Abrechnung sind erforderlich:
- Einkommensteuerbescheid (nicht älter als zwei Jahre)
- Teilnahmebestätigung (Formular wird im Portal bereitgestellt)
- Rechnung des Weiterbildungsanbieters
🖥 So funktioniert die Antragstellung
- Registrierung im ESF-Onlineportal 👉 https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do
- Antrag vor Beginn der Weiterbildung stellen (mind. ein Tag vor Weiterbildungsbeginn!)
- Weiterbildung besuchen
- Nach Abschluss Rechnung und Teilnahmebestätigung im Portal hochladen
- Auszahlung des Zuschusses erst nach Prüfung, d.h. es gibt vorab keine Fördersicherheit
☎ Unterstützung bei Fragen
Wenn Sie eine Weiterbildung an unserer VHS planen, unterstützen wir Sie gern bei der Klärung, ob Ihr Kurs grundsätzlich förderfähig ist.
Auskunft erteilt: Martina Stockhorst, martina.stockhorst@rheine.de, 05971-939126
Bei technischen Fragen zum ESF-Onlineportal oder komplexen Förderfällen hilft Ihnen:
Servicetelefon: 02041 767 555
E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de
Servicezeiten:
Mo.–Do. 08:00–16:00 Uhr
Fr. 08:00–14:00 Uhr
Weitere Informationen:
https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2