🎓 Bildungsscheck 2.0

Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung

Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln und dabei Kosten sparen?
Mit dem Bildungsscheck 2.0 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Ihre Weiterbildung mit einem Zuschuss.

Seit Februar 2026 können Sie den Bildungsscheck vollständig online beantragen – eine Beratung vor Ort ist nicht mehr erforderlich.

 

💡 Was ist neu?

  • Es gibt nur noch den individuellen Zugang – antragsberechtigt sind ausschließlich Einzelpersonen.
  • Eine Förderung für Unternehmen oder Betriebe ist nicht mehr vorgesehen.
  • Die Beantragung erfolgt ausschließlich digital über das ESF-Onlineportal NRW:
    👉 https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do

 

✅ Wer kann den Bildungsscheck 2.0 erhalten?

Sie können die Förderung beantragen, wenn:

  • Sie Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen
    • maximal 50.000 € beträgt
    • bzw. 100.000 € bei gemeinsamer Veranlagung
  • Sie die Förderung höchstens einmal pro Kalenderjahr nutzen
  • Ihre Weiterbildung einen beruflichen Bezug hat (z. B. zur aktuellen oder geplanten Tätigkeit); nicht förderfähig sind Angebote, die der Erholung oder Gesundheitsprävention, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen

 

💶 Wie hoch ist die Förderung?

  • Sie erhalten 50 % der Weiterbildungskosten
  • Maximal 500 € pro Kalenderjahr

Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die Ihrer beruflichen Kompetenzentwicklung dienen.

 

📄 Welche Unterlagen benötigen Sie?

Für die Antragstellung bzw. spätere Abrechnung sind erforderlich:

  • Einkommensteuerbescheid (nicht älter als zwei Jahre)
  • Teilnahmebestätigung (Formular wird im Portal bereitgestellt)
  • Rechnung des Weiterbildungsanbieters

 

🖥 So funktioniert die Antragstellung

  1. Registrierung im ESF-Onlineportal 👉 https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do
  2. Antrag vor Beginn der Weiterbildung stellen (mind. ein Tag vor Weiterbildungsbeginn!)
  3. Weiterbildung besuchen
  4. Nach Abschluss Rechnung und Teilnahmebestätigung im Portal hochladen
  5. Auszahlung des Zuschusses erst nach Prüfung, d.h. es gibt vorab keine Fördersicherheit

 

☎ Unterstützung bei Fragen

Wenn Sie eine Weiterbildung an unserer VHS planen, unterstützen wir Sie gern bei der Klärung, ob Ihr Kurs grundsätzlich förderfähig ist.
Auskunft erteilt: Martina Stockhorst, martina.stockhorst@rheine.de, 05971-939126

Bei technischen Fragen zum ESF-Onlineportal oder komplexen Förderfällen hilft Ihnen:

Servicetelefon: 02041 767 555
E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de
Servicezeiten:
Mo.–Do. 08:00–16:00 Uhr
Fr. 08:00–14:00 Uhr

Weitere Informationen:
https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2