Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Volkshochschule der Stadt Rheine
Anmeldung
Es besteht die Möglichkeit, sich persönlich, schriftlich, per E-Mail sowie telefonisch oder online anzumelden. Bei begrenzter Teilnehmendenzahl entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen über einen Platz im Kurs.
Ein Kurs wird in der Regel nur durchgeführt, wenn eine Mindestteilnehmendenzahl angemeldet ist. Wird die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, kann der Kurs bei Zahlung einer erhöhten Kursgebühr trotzdem durchgeführt werden. Abmeldungen sind grundsätzlich nur in der Geschäftsstelle möglich.
Keine Bestätigung: Anmeldebestätigungen werden nur bei Online-Anmeldungen verschickt. Kann wegen Unter-/Überschreitung der Teilnehmendenzahl eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so erhalten Sie eine Benachrichtigung.
Abmeldung
Eine Abmeldung Ihrerseits kann nur bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, es sei denn, in der Kursbeschreibung ist etwas anderes genannt. Die Abmeldung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Ansonsten bleiben Sie zahlungspflichtig für den gesamten Kurs, auch wenn Sie nicht teilnehmen. Bei einer Abmeldung bei Krankheit während des Kurses ist eine Bescheinigung oder ein ärztliches Attest notwendig. Die Kursleitenden der VHS sind nicht berechtigt, Ab- oder Ummeldungen entgegenzunehmen.
Zahlung der Kursgebühr
Zahlungen per Lastschriftverfahren: Erteilen Sie der VHS eine einmalige Einzugsermächtigung, dann wird die Teilnahmegebühr nach Kursbeginn abgebucht. Diese Lastschriftmandate werden durch eine Mandatsreferenz und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet, die von uns bei allen künftigen Lastschriften angegeben werden.
Zahlungen per Überweisung: Sollten Sie eine Abbuchung nicht wünschen, überweisen Sie die Kursgebühr nach Rechnungserhalt.
Gebührenbefreiung
Empfänger*innen von SGB II oder SGB XII
Gebührenermäßigung von 50 %
- Personen, die schwerbehindert mit einer MdE von 50 % und mehr sind und zusätzlich Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen
- Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr (FsJ), ein freiwilliges ökologisches Jahr (FöJ) machen oder beim Bundesfreiwilligendienst beschäftigt sind
- Schülerinnen und Schüler, Studierende bis 27 Jahre
Gebührenermäßigung von 10%
- Familienpass
- Ehrenamtskarte
Eine Berechtigung für eine Gebührenermäßigung bzw. -befreiung ist der Anmeldung in Kopie beizufügen. Eine nachträgliche Ermäßigung/Befreiung ist nicht möglich.
Haftung
Die Volkshochschule übernimmt gegenüber Teilnehmenden und Besucherinnen und Besucher keine Haftung bei Unfällen, Beschädigungen und Verlusten.
Hausordnung
Die für das Josef-Winckler-Zentrum geltende Hausordnung ist zu befolgen. Die Volkshochschule bietet zum Teil Kurse in Veranstaltungsräumen außerhalb des Josef-Winckler-Zentrums an. Bitte beachten Sie die Hausordnung in den betreffenden Räumen.