Hausordnung
Hausordnung für die Volkshochschule und Musikschule der Stadt Rheine im Josef-Winckler-Zentrum
Grundsätzliches
Die Volkshochschule und die Musikschule der Stadt Rheine sind öffentliche städtische Einrichtungen der Bildung. In ihr kommen unterschiedliche Menschen (Alter, Geschlecht, Herkunft, Weltanschauung etc.) zusammen, um gemeinsam zu lernen. Damit dieses Miteinander erfolgreich gelingen kann, bedarf es klarer und transparenter Regeln, die dieser Hausordnung zu entnehmen sind. Die Volkshochschule/Musikschule Rheine legt Wert auf ein freundliches, respektvolles und rücksichtsvolles Miteinander und fordert dies auch von ihren Besucherinnen und Besuchern, Teilnehmenden, Schülerinnen und Schülern. Ferner erwartet die Volkshochschule/Musikschule daher von ihren Besucherinnen und Besuchern, Teilnehmenden, Schülerinnen und Schülern, Diskriminierung jeglicher Art und Weise sowie deren Androhung zu unterlassen.
Die Volkshochschule/Musikschule der Stadt Rheine orientiert sich an den demokratischen Grundwerten. Sie setzt sich für Toleranz, Offenheit und Vielfalt ein. Antidemokratischen und extremistischen Äußerungen bietet die Volkshochschule/Musikschule keinen Raum. Daher sind antidemokratische und extremistische Äußerungen und Handlungen in der Volkshochschule/Musikschule untersagt. Ebenso untersagt ist das Verbreiten von rassistischen, antisemitischen und extremistischen Parolen sowie das Tragen von Kleidung mit rassistischen, antisemitischen und extremistischen Schriftzügen und Symbolen.
Den Anweisungen von Referierenden, Kursleitenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volkshochschule und Musikschule ist Folge zu leisten.
Hausrecht
In der Volkshochschule/Musikschule wird das Hausrecht grundsätzlich durch die Leitung und deren Stellvertretung ausgeübt. D. h. die Leitung und von dieser beauftragte Personen (in der Regel: Kursleitende, Mitarbeitende) sind berechtigt, Personen aufzufordern, das Gebäude zu verlassen.
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die dieses Gebäude betreten.
Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, haben das Gebäude der Volkshochschule/Musikschule zu verlassen und ihnen kann der Zutritt zum Gebäude verweigert werden.
Personen kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie den Unterricht stören, Mitarbeitende, Kursleitende oder andere Kursteilnehmende belästigen.
Der Zutritt kann auch Personen verweigert werden, die wiederholt gegen diese Hausordnung verstoßen.
Gewaltverbot
Jegliche Form von Gewalt – körperlicher, verbaler oder psychischer Natur – ist in der Volkshochschule/Musikschule verboten. Dies gilt auch für die Drohung mit Gewalt in jeglicher Art und Weise.
Sicherheit und Ordnung
Alle Personen haben sich im Gebäude so zu verhalten, dass andere Personen und insbesondere die Unterrichte und Veranstaltungen nicht gestört werden. Entsprechend ist das Rennen, das Rumturnen auf Treppen, Geländern, Fensterbänken und Mobiliar im gesamten Gebäude untersagt. Ebendies gilt für das Spielen an bzw. mit Aufzügen/Fahrstühlen.
Alle Eingangsbereiche, Treppenhäuser und Fluchtwege sind freizuhalten.
Alle sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Umstände, die eine Brandgefahr darstellen können (z. B. Schmorgerüche, schadhafte Steckdosen, qualmende Mülleimer), sind umgehend bei Mitarbeitenden der Volkshochschule/Musikschule zu melden.
Für das Verhalten bei Bränden und sonstigen Gefahren gilt die Brandschutzordnung und die Beschilderung der Fluchtwege.
Der Aufzug ist im Brandfall nicht zu benutzen.
Das Abspielen von Musik ist nur im Rahmen von Unterrichten und Veranstaltungen gestattet, nicht jedoch zu privaten Zwecken in den Fluren, Unterrichts- oder Veranstaltungsräumen.
Nutzung der Räumlichkeiten, Einrichtung, Instrumente, Unterrichtsgegenstände und sonstigem Material
Alle Räume, Einrichtungsgegenstände, Instrumente und Unterrichtsmaterialien sind pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln und in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Dies gilt auch für die Toilettenanlagen.
Genutzte Materialien der Musikschule und Volkshochschule sind nach Benutzung wieder an ihren vorherigen Ort zurückzuräumen. Dies gilt auch für die Spiel-, Bastel- und Lesematerialien im Foyer.
Für die Nutzung der IT-Infrastruktur gelten gesonderte Regeln, die in jedem Unterrichtsraum aushängen.
Die Nutzung der Whiteboards unterliegt bestimmten Regeln, um deren Funktionsfähigkeit zu erhalten. Die Whiteboards dürfen von Lernenden nur unter Aufsicht der vorab darauf eingewiesenen Kursleitenden oder Mitarbeitenden genutzt werden.
Nach Beendigung des Unterrichtes/der Veranstaltung ist das Licht im jeweiligen Veranstaltungs-, Kurs- oder Unterrichtsraum auszuschalten.
Die Gymnastikhalle darf ausschließlich während der offiziellen Kurszeiten und in Anwesenheit einer verantwortlichen Kursleitung betreten und genutzt werden. Zur Schonung des Turnhallenbodens und zur Vermeidung von Verletzungen ist das Tragen von geeigneten, sauberen Hallensportschuhen Pflicht. Die Verwendung der vorhandenen Sportgeräte ist ausschließlich für den bestimmungsmäßen Zweck und unter Anleitung der Kursleitung zulässig. Dies dient dem Schutz und der Sicherheit aller Teilnehmenden. Die Umkleide sowie die sanitären Einrichtungen, einschließlich der Duschen, stehen den Teilnehmenden vor Kursbeginn und nach Kursende zur Verfügung.
Sollte ein Schaden bemerkt werden, ist dieser unverzüglich bei der Lehrkraft, Kursleitung oder Verwaltung zu melden.
Haftung
Besucherinnen und Besuchern, Teilnehmende, Schülerinnen und Schüler oder deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter haften grundsätzlich für alle Schäden, die sie fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Eventuelle Schadensersatzansprüche beziehen sich sowohl auf Einrichtungsgegenstände als auch auf Personenschäden.
Die Besucherinnen und Besuchern, Teilnehmenden, Schülerinnen und Schüler oder deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter haften für Schäden, die aus Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung entstehen.
Die Haftung der Volkshochschule/Musikschule beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers bleibt bestehen. Der Haftungsausschluss gilt jedoch nicht, wenn die VHS/Musikschule Pflichten verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten). Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der VHS/Musikschule ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Mitarbeiter/-innen, Vertreter/-innen und Erfüllungsgehilfen der VHS/Musikschule.
Die Volkshochschule/Musikschule übernimmt keine Haftung für Garderobe und persönliche Gegenstände der Besucherinnen und Besucher, Schülerinnen und Schüler, Teilnehmenden.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Musiklehrkraft (Musikschule) oder der Kursleitung (VHS) besteht während der vereinbarten Unterrichts- bzw. Kurszeit. Sie beginnt und endet im Unterrichts- bzw. Kursraum. Die Aufsichtspflicht der Musiklehrkraft oder Kursleitung gilt nicht für Kinder, die sich während des Unterrichts bzw. der Veranstaltung in der Obhut anwesender Eltern oder anderer von den Eltern beauftragter Begleitpersonen befinden. Für Unfälle auf dem Schulweg kann die Volkshochschule/Musikschule nicht haftbar gemacht werden.
Religionsausübung
Die VHS/Musikschule ist ein öffentliches und offenes Gebäude und heißt Menschen aller Religionen wie Weltanschauungen sowie verschiedenster mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbarer Normen und Werte als Besucherinnen und Besucher und Teilnehmende willkommen. Daher ist die Ausübung sämtlicher religiöser Handlungen im gesamten Gebäude nicht gestattet.
Video-, Foto- und Tonaufnahmen
Video-, Foto- und Tonaufnahmen durch Kursteilnehmende, Besucherinnen und Besucher, Schülerinnen und Schüler, auf denen Dritte zu sehen und/oder zu hören sind, sind im gesamten Gebäude und auf dessen Außengelände untersagt.
Video-, Foto- und Tonaufnahmen von geistigem Eigentum Dritter ist nur mit deren ausdrücklicher Erlaubnis gestattet. Diese ist im Vorfeld einzuholen.
Rauchen
Das Rauchen in jeglicher Form ist im gesamten Gebäude untersagt. In den Außenbereichen ist das Rauchen in jeglicher Form in den Eingangsbereichen untersagt. Zigarettenkippen dürfen ausschließlich in die dafür vorgesehenen Ascher und keinesfalls in den Mülleimern oder auf dem Boden entsorgt werden.
Drogen
Der Konsum von Drogen ist im gesamten Gebäude und auf dessen Außengelände untersagt.
Alkohol
Der Konsum von Alkohol ist im gesamten Gebäude und auf dessen Außengelände untersagt. Sonderregelungen im Rahmen einzelner Veranstaltungen bedürfen einer Genehmigung der Leitung der VHS/Musikschule.
Waffen
Das Mitbringen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere auch Gas- und Schreckschusspistolen, Reizstoff- und Signalwaffen, Luftdruckwaffen jeglicher Art
einschließlich sog. „Soft-Air-Pistolen" sowie Schussapparate, Nachbildungen von Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Wurfwaffen, Pfefferspray sowie Messern aller Art (z. B. auch Taschenmesser, Küchenmesser, Multitools) ist untersagt. Ausnahmen können für beruflich notwendige Zwecke, sofern die Gegenstände nicht griffbereit getragen werden, gelten. Dies gilt nicht für Messer/Gegenstände, die für veranstaltungsbezogene Lernzwecke benötigt werden; diese können im Rahmen der Veranstaltung unter Aufsicht genutzt werden.
Tiere
Das Mitführen von Tieren in das Gebäude ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen benötigen einer Genehmigung durch die Leitung der VHS/Musikschule. Diese Regelung gilt nicht für Blindenführ- oder Begleithunde. Deren Funktion muss durch eine entsprechende Kennzeichnung des Tieres unmittelbar ersichtlich sein.
Abfall
Jede/r Kursteilnehmer/in, jede/r Schüler/in und jede/r Besucher/in hat dafür Sorge zu tragen, den eigenen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Gebäude sowie auf dem Außengelände stehen dafür Abfalleimer zur Verfügung.
Teeküchen / Aufenthaltsräume für das Personal
Teeküchen /Aufenthaltsräume im Haus dürfen von Besucherinnen und Besuchern, Teilnehmenden, Schülerinnen und Schülern nur nach vorheriger Genehmigung der Leitung genutzt werden.
Werbung und Sammlungen, Befragungen sowie Verteilen, Auslegen und Aushängen von Informationsmaterial (inklusive Postkarten und Flyer), Werbung, Zeitungen, Programmheften
Das Anbieten von Waren und Leistungen sowie jegliche kommerzielle Werbung in der Einrichtung sind untersagt. Sammlungen sowie Befragungen jeder Art durch Dritte innerhalb des Hauses sind nicht gestattet. Das Aushängen sowie das Auslegen und Verteilen von Informationsmaterial (inklusive Postkarten und Flyer), Werbung und Zeitungen ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Leitung der Volkshochschule/Musikschule.
Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Räumen der Volkshochschule/Musikschule gefunden werden, sind in der Verwaltung abzugeben.
Ignatz-Bubis-Aula
In der Ignatz-Bubis-Aula ist das Essen und Trinken untersagt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Leitung der Volkshochschule/Musikschule.
Eine Überlassung der Ignatz-Bubis-Aula ist ausgeschlossen, sofern die Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen genutzt werden sollen, bei denen die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass auf diesen politisch extremistisches, rassistisches, antisemitisches, radikalislamistisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes oder menschenfeindliches sowie verfassungswidriges oder verfassungsfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird, sei es von der Vertragspartei selbst, seinen / ihren Mitgliedern oder von Besuchern / Besucherinnen der Veranstaltung.
Parken
Das Parken ist nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen gestattet. Fahrräder sollen auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen abgestellt werden.
Mitführen von E-Scootern, Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards, Fahrrädern und anderer motorisierter/elektrischer Fortbewegungsmittel
Das Mitbringen von Fahrrädern und E-Scootern sowie anderen motorisierten bzw. elektrischen Fortbewegungsmitteln ins Gebäude ist Besucherinnen und Besuchern, Teilnehmenden, Schülerinnen und Schülern nicht gestattet. Ausnahme sind Spezialfahrräder und Rollstühle für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Rollschuhe, Inline-Skates und Skateboards dürfen im Gebäude zwar mitgeführt, aber nicht als Fortbewegungsmittel genutzt werden.
Zuwiderhandlung
Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung kann zu Hausverbot oder der Abmeldung aus laufenden Kursen oder Unterrichten führen. Kurzfristige Hausverbote im Sinne eines Gebäude- oder Platzverweises können durch die Leitung oder sie stellvertretende Personen jederzeit mündlich ausgesprochen werden. Längerfristige Hausverbote werden vom Rechtsamt der Stadt Rheine ausgesprochen. Entscheidungen über Abmeldungen aus laufenden Kursen aufgrund von Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung erfolgen durch die Leitung der Volkshochschule/Musikschule. Bei selbstverschuldetem Kurs- /Unterrichtsausschluss ist eine Rückerstattung von Teilnahmeentgelten/Gebühren ausgeschlossen.
Diese Hausordnung gilt ab dem 01. Dezember 2025