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VHS informiert über den neuen Bildungsscheck 2.0

Gute Nachrichten für alle, die sich beruflich weiterentwickeln möchten: Seit 1. Februar 2026 ist der „Bildungsscheck 2.0“ des Landes Nordrhein-Westfalen verfügbar. Mit diesem Förderinstrument können Einzelpersonen ihre berufliche Weiterbildung finanziell unterstützen lassen.

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Kursgebühren, maximal jedoch 500 Euro pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung einen beruflichen Bezug hat – also der aktuellen Tätigkeit dient oder neue berufliche Perspektiven eröffnet.

Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 50.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten bis zu 100.000 Euro). Die Antragstellung ist einmal jährlich möglich und erfolgt ausschließlich online über das ESF-Portal des Landes NRW. Eine persönliche Beratung vor Ort ist nicht mehr erforderlich.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Nach Abschluss sind die Rechnung des Weiterbildungsanbieters, eine Teilnahmebestätigung sowie der aktuelle Einkommensteuerbescheid im Portal hochzuladen.

Die VHS Rheine informiert Interessierte gerne darüber, welche ihrer Kurse aus dem VHS-Programm grundsätzlich förderfähig sind, und unterstützt bei Fragen zum Ablauf unter 05971-939126 oder per Mail: martina.stockhorst@rheine.de. Weitere Informationen sind auch online unter https://www.mags.nrw/bildungsscheck erhältlich.

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