Erben und Vererben sowie Erbschaftssteuer
Das Internet ist im Zusammenhang mit erbrechtlicher Gestaltung Segen und Fluch zugleich. Viele Menschen nutzen das Internet zwischenzeitlich dazu, um sich über erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren und anhand dort aufgefundener Beispiele ihre eigenen erbrechtlichen Verfügungen zu fertigen.
Häufig fragen sie sich dann doch: Habe ich alles richtig gemacht?
Einzelnen, z. B. dem Eigenheimbesitzer oder Unternehmer, stellt sich zudem die Frage, ob in steuerrechtlicher Hinsicht alles richtig gemacht wurde.
Rechtsanwalt und Notar Jörn Faulhaber sowie Steuerberaterin Christiane Tewes berichten zum einen über die grundsätzlichen Möglichkeiten bei der erbrechtlichen Gestaltung durch einseitiges Testament, gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag sowie zum anderen über die dabei notwendige Beachtung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
Die Referenten werden allgemein verständlich zu den Grundsätzen des Erbschaftsrechts, was ist z. B. zu beachten bei der Gestaltung eines Testamentes oder eines gemeinschaftlichen Testamentes bzw. Erbvertrages, welche Formvorschriften muss man notwendig einhalten, ab welcher Höhe eines Vermögens fällt eine Erbschaftssteuer an und wie kann ich diese vermeiden, referieren.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung unter Tel. (05971) 939-124 ist erforderlich!
Kursnr.: 2300000087
Beginn: Mi., 25.10.2023, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer: 1 Termin
Kursort: Kursraum Ignatz-Bubis-Aula
Kursgebühr: 0,00 €
Neuenkirchener Str. 22, 48431 Rheine