Gesellschaft & Umwelt
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Vermögensübertragung zu Lebzeiten

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Eltern auf ihre Kinder oder der Onkel auf seinen Neffen, jedenfalls zukünftige Erblasser*innen auf ihnen nahestehende Personen zu Lebzeiten ein Vermögen oder einen Teil des Vermögens übertragen. Häufig steht der Wunsch dahinter, dass das über Jahrzehnte genutzte Haus innerhalb der Familie verbleibt. Manche möchten das Vermögen vor dem Zugriff des Sozialversicherungsträgers schützen oder für einen späteren Erbfall Steuern sparen.
Schließlich gibt es aber auch praktische Bedürfnisse, wie z. B. eine frühzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge oder die Eltern wollen einen Teil des gemeinsam genutzten Wohnhauses ihren Kindern überlassen und diese möchten einen weiteren Ausbau finanzieren.
Rechtsanwalt und Notar Jörn Faulhaber, der von 1994 bis 2006 als Repetitor Studierende und Referendar*innen aufs erste und zweite Staatsexamen vorbereitet hat, informiert Sie anhand einer Vielzahl von Beispielen aus der Praxis darüber, wie Sie Ihre Ziele sicher erreichen können.
Dabei wird für jedermann verständlich auch besprochen, wie eine Absicherung der Übergeber durch Nießbrauch, Wohnrecht, Reallast und Altenteil erfolgen kann. Fragen, wie z. B. „Welche Ansprüche kann der Sozialversicherungsträger geltend machen, wenn die Eltern ins Pflegeheim kommen? Wie kann eine Gestaltung erfolgen, um die Pflichtteilsrechte nicht bedachter Erben zu berücksichtigen?“, werden durch den Referenten gerne beantwortet. Eine rege Beteiligung und Fragestellung sind sehr erwünscht.

Eine Anmeldung zur Veranstaltung unter Tel. (05971) 939-124 ist erforderlich!

Kursnr.: 2300000086

Beginn: Mi., 10.05.2023, 19:30 - 21:00 Uhr

Dauer: 1 Termin

Kursort: Kursraum Ignatz-Bubis-Aula

Kursgebühr: 0,00 €


Datum
10.05.2023
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Neuenkirchener Str. 22, Kursraum Ignatz-Bubis-Aula





Volkshochschule und Musikschule der Stadt Rheine

Neuenkirchener Str. 22 | 48431 Rheine
05971/939-124
05971/939-131
info@vhs-rheine.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr

Freitag
08:30 – 12:00 Uhr