Vorsorgekonzept - Vermögensvollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Jede/r von uns, ob jung oder alt, kann durch Unfall, Krankheiten oder Altersgebrechen in die Lage versetzt werden, nicht mehr selbstverantwortlich seine/ihre vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten regeln zu können. Da ist es gerade in der heutigen schnelllebigen Zeit mehr als angebracht, Vorsorge zu treffen, d. h. unter anderem einer Person des Vertrauens eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Die Patientenverfügung ist ebenfalls eine „Vorsorge“ für den Notfall. Jeder Arzt/jede Ärztin ist verpflichtet, das menschliche Leben zu erhalten. Auf der anderen Seite hat der Arzt/die Ärztin das Selbstbestimmungsrecht des/der Patienten*in zu berücksichtigen. Der/die Patient*in kann selbst über seine/ihre Behandlung entscheiden und hat das Recht auf angemessene, insbesondere schmerzlindernde Behandlung und Betreuung. Mit einer Patientenverfügung können Sie für jedweden Notfall festlegen und bestimmen, welche Behandlung Sie im Detail wünschen und welche ärztlichen Maßnahmen unterbleiben sollen.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung unter Tel. (05971) 939-124 ist erforderlich!
Kursnr.: 2300000085
Beginn: Mi., 01.02.2023, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer: 1 Termin
Kursort: Kursraum Ignatz-Bubis-Aula
Kursgebühr: 0,00 €
Neuenkirchener Str. 22, 48431 Rheine