Die allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen nach der genutzten Übergangszeit laufen zum 2. April bundesweit aus. Da das Land NRW bisher keine landesweite sog. " Hotspot-Regelung" plant, ist davon auszugehen, dass in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens weitreichende Lockerungen greifen. So wird die Maskenpflicht oder die 2G bzw. 3G Zugangsbeschränkungen nicht mehr Bedingung sein. Da die Inzidenzzahlen weiterhin aber sehr hoch sind, empfehlen wir weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Maske, Abstand zu halten
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