Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung:
Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Sie können die Anmeldung persönlich, schriftlich, per Fax, per Internet oder telefonisch vornehmen. Durch ihre Anmeldung erkennen die TeilnehmerInnen die Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Rheine an.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung des Entgeldes.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Die TeilnehmerInnen gehen ohne weitere Nachricht zum ersten Veranstaltungstermin. Es erfolgt nur dann eine Benachrichtigung, wenn der Kurs ausfallen sollte, bereits belegt ist oder eine Termin- bzw. Ortsänderung notwendig ist.
Abmeldung:
Eine Abmeldung Ihrerseits kann nur bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, es sei denn im Programmheft ist etwas anderes genannt. Die Abmeldung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Ansonsten verpflichtet die verbindliche Unterschrift zur Zahlung der Kursgebühr.
Zahlungen per Lastschriftverfahren:
Erteilen Sie der VHS mit Ihrer Anmeldekarte eine einmalige Einzugsermächtigung; dann wird die Teilnahmegebühr nach Kursbeginn abgebucht.
Zahlungen per Überweisung:
Sollten Sie eine Abbuchung nicht wünschen, erhalten Sie nach Kursbeginn einen Überweisungsträger, mit dem die Teilnahmegebühr zu begleichen ist.
Ermäßigung:
Die Berechtigung für eine Gebührenermäßigung ist der Anmeldung in Kopie beizufügen. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.
Gebührenbefreiung für EmpfängerInnen von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, für EmpfängerInnen von Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII, für EmpfängerInnen von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und für EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld nach dem SGB III.
Gebührenermäßigung von 50 % für
- Schwerbehinderte mit einer MdE von 50 % und mehr, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen,
- Wehrpflichtige und Zivildienstleistende,
- SchülerInnen und StudentInnen bis 27 Jahre.
Gebührenermäßigung von 10% für Inhaber des Familienpasses.
TeilnehmerInnen, die eine Ermäßigung beanspruchen und ohne vorherige Abmeldung der Lehrveranstaltung fernbleiben, verlieren den Anspruch auf Gebührenermäßigung. In diesen Fällen wird mindestens eine Pauschalgebühr von 15,00 Euro erhoben.
TeilnehmerInnenzahl:
Kurse und Seminare können in der Regel nur durchgeführt werden, wenn mindestens 10 Teilnehmer/-innen angemeldet sind, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Haftung:
Die Volkshochschule übernimmt gegenüber den TeilnehmerInnen keine Haftung bei Unfällen, Beschädigungen und Verlusten.
Bei Studienfahrten und Exkursionen tritt die Volkshochschule nur als Vermittler auf. Die Teilnahme an Führungen usw. geschieht auf eigene Gefahr.
Hausordnung:
Die Volkshochschule ist zum Teil Gast in Veranstaltungsräumen außerhalb der VHS-Gebäude. Bitte beachten Sie die Hausordnung in den betreffenden Räumen.

